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Grundsatzerklärung Lieferkettengesetz

Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung, Menschenrechte und Umwelt

1. UNSERE VERPFLICHTUNG ZUR ACHTUNG VON MENSCHENRECHTEN UND UMWELT

Wer sind wir?

Die Huelsenberg-Gruppe ist ein international agierendes Familienunternehmen und ist in vier Teilkonzerne gegliedert. Die Huelsenberg-Gruppe ist in den Geschäftsfeldern Agrarwirtschaft, Biotechnologie, erneuerbare Energien sowie industrielle Feuerungstechnik/Umweltmesstechnik/Emissionsdaten-Management tätig. Darüber hinaus werden Entwicklungs- und Forschungseinheiten betrieben.

Was sind unsere Werte?

Wir sind bestrebt, die traditionellen Werte eines Familienunternehmens zu leben und mit den Anforderungen unserer global agierenden Unternehmensgruppe zu vereinen, sodass unsere Unternehmensgruppe weiterhin durch hohe Qualität, kontinuierliche Innovationen und nachhaltiges Wachstum in dem Marktumfeld überzeugt.

Das Wirken und Handeln der Huelsenberg-Gruppe ist seit jeher über alle Geschäftsbereiche auf die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltschutzstandards sowie ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit gerichtet. Zu unserem Grundverständnis gehören der nachhaltige Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie der würdevolle und umsichtige Umgang mit den Menschen.

Welchen Werten haben wir uns verpflichtet?

Als international agierende Unternehmensgruppe sind wir uns unserer sozialen Verantwortung im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit bewusst und bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte, zum Schutz der Umwelt sowie zur Verantwortung für unsere Liefer- und Wertschöpfungskette im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wir verpflichten uns daher, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie in unseren globalen Lieferketten zu schützen und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen sowie etwaig Betroffenen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen. Wir sind bestrebt, unseren Beitrag zur Corporate Social Responsibility fortwährend gemeinsam mit unseren Mitarbeitern*, Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden zu verbessern.

An welche internationalen Standards lehnen wir uns an und welche eigenen Richtlinien haben wir uns auferlegt?

•    Internationale Standards und Richtlinien

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  • Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organisation, ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Prinzipien des UN Global Compact
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

•    Unsere Leit- und Richtlinien für Mitarbeitende, Lieferanten und Geschäftspartner

  • Die Codes of Conduct der Unternehmen in der Huelsenberg-Gruppe
  • Richtlinien für Lieferanten
  • Leitlinien für Arbeitssicherheit
  • Leitlinien für Umweltmanagement
  • Leitlinien für Energiepolitik

Als werteorientierte Unternehmensgruppe setzen wir unseren Mitarbeitern, Vertriebspartnern, Auftragnehmern und Lieferanten einen verbindlichen Handlungsrahmen auf Grundlage der Prinzipien und Normen der genannten Rahmenwerke.

2. Unsere Verantwortung innerhalb der Wertschöpfungskette

Wir legen als Unternehmensgruppe besonderen Wert auf die Wahrung der Menschenrechte und setzen uns für gute Arbeitsbedingungen sowohl in unseren eigenen Konzerngesellschaften als auch bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern ein.

Wir achten und respektieren die Würde unserer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner gleichermaßen. Unser Handeln erfolgt in Übereinstimmung mit den Menschenrechten sowie den vorstehend anerkannten internationalen Arbeits- und Sozialstandards sowie unseren eigenen Regelwerken.

Wir distanzieren uns von jeglicher Missachtung international anerkannter Menschenrechte und unwürdigen Arbeitsbedingungen.

Wir erkennen insbesondere die nachfolgenden Menschen- und Umweltrechte an:

Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit

Wir dulden insbesondere keine Kinder-, Straf- und Zwangsarbeit, keinen Menschenhandel, Sklaverei sowie sonstige Formen der Ausbeutung und Diskriminierung.

Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen und Streikrecht

Wir erkennen das Recht unserer Mitarbeiter auf Bildung von Arbeitnehmervertretungen, auf Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen und ihr Streikrecht, im gesetzlichen Rahmen, an.

Die kooperative Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen ist wichtiger Bestandteil unseres Handelns. Wir gewährleisten, dass die Gründung, der Beitritt oder die Mitgliedschaft und / oder Nichtzugehörigkeit in einer nach dem anwendbaren Recht anerkannten Gewerkschaft keine Benachteiligung oder Repressalien jeglicher Art nach sich ziehen.

Gesundheits- und Arbeitsschutz am Arbeitsplatz

Wir als Huelsenberg-Gruppe achten auf die Einhaltung der Maßgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, um die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu fördern, zu erhalten sowie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Wir verfolgen eine Präventionskultur, welche Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern soll. Wir glauben daran, dass physische und psychische Gesundheitsrisiken durch ein entsprechendes Arbeitsumfeld sowie faire Arbeitsbedingungen vermieden bzw. erheblich verringert werden können.

Wir legen Wert auf die Einhaltung von Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Wir halten das Tragen von angemessener persönlicher Schutzausrüstung (PSA), risikoaverses Verhalten sowie das Melden von Sicherheitsrisiken durch unsere Mitarbeitenden für selbstverständlich.

Wir fördern den Erhalt der Gesundheit unserer Mitarbeiter durch das Angebot vollwertiger Verpflegung in unseren Kantinen, das Angebot an Sportkursen sowie durch die Bezuschussung von gesundheitsfördernden Maßnahmen.

Faire Arbeitsbedingungen und Schutz vor Diskriminierung

Die Gestaltung von fairen Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit sowie der Schutz vor Diskriminierung jeglicher Art sind für uns als Unternehmensgruppe selbstverständlich.

Wir achten auf die Einhaltung nationalen sowie internationalen Rechts und der Bestimmungen bzw. branchenüblichen Standards in allen Belangen zu Arbeitszeit, Pausenzeit und Urlaub sowie Entgeltgleichheit, Mindestlohn und Sozialleistungen. Wir fördern in unserem Verantwortungsbereich die soziale Sicherheit und respektieren das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.

Wir setzen uns für eine faire Behandlung aller Mitarbeiter ein und akzeptieren keine Form von Diskriminierung oder gegen deutsche oder lokale Gesetze verstoßende Ungleichbehandlung.

Gesellschaftliche Verantwortung

Wir übernehmen gesellschaftliche und soziale Verantwortung. Einen besonderen Beitrag hierzu leistet die Huelsenberg-Gruppe durch die H. Wilhelm Schaumann Stiftung. Zweck der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung der Tier- und Agrarwissenschaften, insbesondere die Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Die Förderung erfolgt insbesondere durch die Vergabe von Forschungsstipendien, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen von Promotionsstipendien, Ausrichtung von tier- und agrarwissenschaftlichen Fachtagungen, Preisverleihungen, Auszeichnungen und Förderpreisen.

Bewusster Umgang mit Ressourcen und der Umwelt

Ein nachhaltiger Umgang mit der Natur sowie mit den natürlichen Ressourcen ist für uns elementar und unterliegt einer ständigen Überprüfung sowie Optimierung. Wir sind ständig bestrebt, etwaige nachteilige Auswirkungen unserer Tätigkeit auf Umwelt oder Klima möglichst gering zu halten und durch unsere Produkte einen qualitativen Beitrag zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu erbringen. Hierzu gehört für uns auch eine verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen.

Um belastende Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit kontinuierlich zu verringern, setzen wir die benötigten Ressourcen so effizient wie möglich ein und wirken auf die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien sowie eine fachgerechte Entsorgung von Abfällen als wertvolle Ressource hin. Wir erwarten von allen Mitarbeitern und Geschäftspartnern, die einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen sowie Stoffverbote und -beschränkungen einzuhalten.

Verantwortung in der Lieferkette

Zur Ausübung unserer diversen Geschäftstätigkeiten benötigen wir Materialien, Rohstoffe, Produkte von zuverlässigen und integren Lieferanten. Wir pflegen einen fairen und partnerschaftlichen Umgang mit unseren Kunden, Geschäftspartnern und Lieferanten. Die Mindeststandards werden künftig in Supplier Code of Conducts dokumentiert werden. Wir lehnen eine Zusammenarbeit mit Lieferanten ab, die unseren ethischen, sozialen oder ökologischen Standards nicht gerecht werden.

Diese Erklärung stellt insoweit zugleich die Grundsatzerklärung im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) dar und soll insbesondere den Beschäftigten und Zulieferern ein Bild darüber vermitteln, wie wir unseren Sorgfaltspflichten mit Bezug zu Menschenrechten sowie Umweltbelangen nachkommen und welche Erwartungen wir an unsere Beschäftigten, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner richten. Sofern unsere Konzernunternehmen nicht in den unmittelbaren Anwendungsbereich des LkSG fallen, gilt diese Grundsatzerklärung gleichwohl für alle Gruppengesellschaften gleichermaßen.

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die Konformität mit dem LkSG bestätigen. Wir verpflichten unsere Lieferanten dazu, uns unverzüglich darauf hinzuweisen, falls diese eine solche Erklärung nicht abgeben können.

3. Umsetzung dieser Grundrechtserklärung

Verbindlichkeit und Verantwortlichkeit

Diese Grundsatzerklärung ist für sämtliche Organe der Konzerngesellschaften der Huelsenberg-Gruppe, das Management und Mitarbeiter weltweit verbindlich und benennt Ansprechpartner, an die sich Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter im Einzelfall wenden können.

Die Mitglieder geschäftsführender Organe der Huelsenberg-Gruppe setzen diese Grundsatzerklärung um. Für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung sind die Verantwortlichen einer jeden Konzerngesellschaft und jeden Standorts zuständig.

Unsere Qualitätsmanagementabteilungen des Agrar- und Industriebereichs sowie die zentrale interne Revisionsabteilung nehmen die menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken in ihren Prüfungsumfang auf, beurteilen das jeweilige Risiko in den Prozessen und veranlassen Präventionsmaßnahmen.

Wir werden diese Grundsatzerklärung unseren Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmer-interessenvertretungen in geeigneter Form zugänglich machen.

Unser Risikomanagement

Zur Wahrung der Sicherheit innerhalb des Wertschöpfungsprozesses sind die Identifikation von Risiken, die Beurteilung von möglichen Auswirkungen sowie die Ableitung wirksamer Maßnahmen elementar. Wir verstehen die Erfüllung unserer Verantwortung innerhalb der Lieferkette als stetigen Veränderungs- und Verbesserungsprozess.

Mit unserem sich kontinuierlich weiter entwickelnden Risikomanagementsystem analysieren und beurteilen wir die unternehmerischen Risiken, die durch unsere Geschäftsbetriebe entstehen können. Hierzu zählen auch menschen- und umweltbezogene Risiken in den eigenen Geschäftsbetrieben und in den vorgelagerten Lieferketten. Im Rahmen des Risikomanagements werden relevante Risiken identifiziert, nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Bedeutung bewertet und einzelnen Bereichen sowie Verantwortlichen zugeordnet, darüber hinaus werden Maßnahmen zur Risikoerkennung, Risikominimierung sowie Risikoprävention implementiert.

Die Huelsenberg-Gruppe nimmt insoweit auch die Dienstleistungen von IntegrityNext, einer cloud-basierten Plattform für Lieferkettenmonitoring, in Anspruch.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Im Risikomanagementsystem haben wir für betriebsinterne Prozesse und für die Lieferketten geeignete und angemessene Präventionsmaßnahmen implementiert, um menschenrechts- und umweltbezogene Risiken im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden. Auf dieser Grundlage werden wir die Managementprozesse entsprechend weiterentwickeln, um Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten zu sensibilisieren. Bei möglichen Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten werden wir geeignete und angemessene Abhilfemaßnahmen treffen, um das Ausmaß der Verletzung zu beseitigen bzw. zu minimieren und eine Wiederholung von Verstößen zu vermeiden.

Umgang mit Verstößen gegen diese Grundsatzerklärung

Hinweisen auf Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht in der Unternehmensgruppe, bei unseren Mitarbeitern, Vertriebspartnern, Auftragnehmern oder Lieferanten werden wir unverzüglich nachgehen und angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen.

Es stehen Mitarbeitern und externen Dritten verschiedene Kanäle für Hinweise auf etwaige Menschenrechtsverstöße und zur Einforderung von Abhilfe zur Verfügung.

Zu diesen Kanälen gehören insbesondere:

  • Konzern-Menschenrechtsbeauftragter (menschenrechte@huelsenbergholding.de)
  • Whistleblower-System:

Für anonyme Hinweise auf Risiken oder Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung kann jederzeit das digitale Hinweisgebersystem der Huelsenberg-Gruppe (https://report.hintcatcher.com/ItoWP1cG5CbXFU1Iymc5/) genutzt werden.

Die Vertraulichkeit und der Hinweisgeberschutz stehen für uns an erster Stelle. Wir gewährleisten, soweit möglich und in unserer Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgebende im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Hinweisen und Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden. Verstöße gegen dieses Verbot werden als Compliance-Verstöße geahndet und können vertragliche oder arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

4. Kontinuierliche Weiterentwicklung

Die Umsetzung der sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ergebenden Sorgfaltspflichten verstehen wir als einen stetigen Entwicklungsprozess. Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen werden wir künftig jährlich sowie anlassbezogen überprüfen, um frühzeitig Handlungsbedarf und Verbesserungspotenzial erkennen zu können und die Ergebnisse in einem Bericht gem. § 10 Abs. 2 LkSG darlegen. Über unseren Ansatz, unsere Fortschritte und eingegangene Verpflichtungen in Bezug auf die wesentlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken berichten wir zudem jährlich in unserem ab dem Geschäftsjahr 2025 zu veröffentlichenden Nachhaltigkeitsbericht als Bestandteil des Konzernlageberichts der Huelsenberg Holding GmbH & Co. KG.

5. Kontakt, Fragen und Informationen

Fragen und Kommentare zu unserer Grundsatzerklärung oder zu anderen Themen mit Menschenrechtsbezug können per E-Mail an menschenrechte@huelsenbergholding.de oder direkt an die Konzern-Menschenrechtsbeauftragte gerichtet werden.

6. Schlussbestimmungen

Aus dieser Grundsatzerklärung können weder Rechte Einzelner oder Dritter abgeleitet werden, noch entfaltet diese Wirkung für die Vergangenheit.

 

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Substantiven wie „Mitarbeiter“ die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen und personenbezogenen Substantive gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.